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Die historische Verantwortung Deutschlands gebietet es, dass sich Deutschland unter Regierungsverantwortung der DMD nie wieder an einem Angriffskrieg gegen ein anderes Land beteiligt.

Unter Regierungsverantwortung der DMD wird die Bundesrepublik Deutschland jegliche bestehenden Bündnispflichten der Verteidigungspartner erfüllen. Die DMD prüft jedoch alle bestehenden Verträge mit Bündnispartnern und behält sich die Aufkündigung einzelner Vertragsbestandteile oder ganzer Verträge vor, wenn diese gegen geltendes Völkerrecht verstoßen oder gar Angriffskriege mit deutscher Beteiligung ermöglichen sollten.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein unverrückbarer Bestandteil der NATO. Die NATO operiert als internationale Organisation ohne Hoheitsrechte und wurde auf Basis des Artikel 51 der UN-Charta begründet. Ihre Organisation versteht sich nicht nur als aktives Verteidigungsbündnis, sondern auch als militärisch-politische Organisation von 30 europäischen und nordamerikanischen Mitgliedsstaaten mit dem Ziel der eigenen Sicherheit der Mitgliedsstaaten und weltweiter Stabilität.

Die Bundesrepublik Deutschland sowie die westlichen Verteidigungspartner müssen sich gemeinsam gegen eine neue Form der Kriegsführung wappnen.

Die Verteidigungspolitik muss sich gemeinsam mit dem Heimatschutz am Schutz der Bevölkerung, des Staates, der Wirtschaft ausrichten. Wir müssen gegen atomare, biologische, konventionelle Waffen, neue Drohnenkriegsführung, Cyberkriminelle und andere militärische Bedrohungen gewappnet sein.

Die Wirtschaft, der Staat, die Familien, das Bankensystem, die Infrastruktur, der Telekommunikations- sowie Energiesektor werden durch elektronische Hackerangriffe bedroht. Der Staat wird unter Regierungsbeteiligung der DMD eine eigens dafür zu schaffende Strafverfolgungsbehörde mit weitreichenden Rechten zur Ermittlung und Strafverfolgung schaffen.

Die Wehrpflicht für jugendliche Männer ab 18 Jahren wird wieder eingeführt und auf 15 Monate festgesetzt. Die Wehrpflichtdienstzeit in der Bundeswehr wird auf Rentenansprüche der Wehrpflichtigen mit dem 1,5-fachen Satz auf normale sozialversicherungspflichtige Zeiten angerechnet.

Mit der Wiedereinführung der Wehrpflicht wirken wir der Verselbstständigung einer Söldnerarmee vor. Eine Armee, die aus Söhnen des Volkes besteht, wird nicht gegen das Volk oder die Interessen des Volkes vorgehen. Reine Söldnerarmeen lassen sich gegen das eigene und andere Völker einsetzen.

Die Verantwortung der Deutschen gebietet es, keine Söldnerarmee, sondern eine Armee der Bevölkerung aufzustellen.

Die Wehrpflicht endet mit Erreichung des 28. Lebensjahres und bezieht sich auf männliche Staatsbürger. Weibliche Staatsbürger können sich freiwillig bewerben.

Die Laufbahnen der Soldaten und Soldatinnen bleiben erhalten wie bisher. Ebenso besteht weiterhin die Möglichkeit, sich zu verpflichten oder den Weg zum Berufssoldaten einzuschlagen.

Die Deutsche Bundeswehr wird wieder eine reine Verteidigungsarmee. Auslandseinsätze, außer im Bündnisfall/V-Fall, bei Truppenübungen mit befreundeten Armeen (z.B. NATO) und bei Katastrophenhilfe, wird es nicht mehr geben; dies schließt auch UN-Missionen mit ein. Ein Einsatz im Inland kommt nur im V-Fall und im Falle einer Naturkatastrophe in Frage. Umsetzungen eines Gesetzes aus einem anderen Kompetenzbereich gehören nicht hierzu.

Als Verteidigungsminister/in kann nur eine Person eingesetzt werden, die als Soldat Dienst geleistet hat.

Die Truppengattungen sind ihren Inspekteuren unterstellt. Die Inspekteure handeln parteiunabhängig und sind ausschließlich an die Weisungen des Verteidigungsministers/in gebunden, den/die sie militärisch beraten. Diese/r darf keine parteipolitischen Weisungen des Bundeskanzlers/in umsetzen.

Die Armee darf aber auch nicht zum "Staat im Staate" werden. Die Bestimmungen des Grundgesetzes und der freiheitlich demokratischen Grundordnung gelten für sie uneingeschränkt.

Der Verteidigungshaushalt soll mit Regierungsbeteiligung der DMD auf 15% des Bundeshaushaltes angehoben werden, um die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr wieder herzustellen.

Die Ausrüstung der Truppengattungen, einschließlich der persönlichen Ausrüstungen sind auf das hochwertige Niveau der jetzigen Zeit anzuheben.

Ausrüstungsgegenstände (auch Kfz etc.) gehören wieder dem Staat und werden nach Gebrauch wieder vom Staat veräußert. Bundeswehrliegenschaften werden nach modernem Standard wieder ausgebaut.