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Die Demokratische Mitte Deutschland (DMD) fühlt sich in Ihrem gesamten Tun und Handeln den Grundwerten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Die DMD steht für eine verantwortliche Politik und friedlichen Zusammenhalt aller Bürger, aller Ämter, aller Beamten, aller Regierungsebenen und Abgeordneten und aller Volksvertreter für das gemeinschaftliche Wohl Deutschlands ein.
Die DMD steht für einen friedlichen Diskurs aller politischen Meinungen und Religionen, die sich zu den Grundsätzen der demokratischen Staatsführung bekennen. Dem Grundwesen der Demokratie folgend, muss die Meinungsfreiheit und politische, religiöse Willensbekundung als unverletzliches Staatsgut definiert werden. Der staatliche Schutz von Minderheiten soll durch die staatlichen Organe gewährleistet werden.
Die Demokratische Mitte Deutschland (DMD) wird gemeinsam mit Ihren Mitgliedern und allen demokratisch gesinnten Kräften Deutschlands, gegen jedwede neue, undemokratische Entwicklungen im Staatswesen Deutschlands aufstehen, diese öffentlich benennen und im Rahmen ihrer politischen Möglichkeiten verhindern. Einschränkungen der demokratischen Willensbekundung, des Demonstrationsrechtes, freier demokratisch kontrollierbarer Wahlen, jedwede Form von versteckter oder offener Zensur widersprechen einer demokratischen Staatsführung, die durch das geltende Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorgegeben ist.
Die DMD fühlt sich der demokratischen Meinungsvielfalt, der öffentlichen, freien Meinungsäußerung und Meinungskundgebung als höchststaatliches Schutzziel verpflichtet.
Die durch die derzeitige Regierung präsentierten Definitionen zur Pressefreiheit, zur nichtstaatlichen Kontrolle durch freie Medien, müssen neu definiert und dem Grundgesetz verpflichtend, neu durchgesetzt werden.
Die DMD tritt dafür ein, dass alle Medien, wie in etwa Printmedien, Fernsehsender, Radiosender und Onlinemedien verpflichtet werden, für jeden Nutzer sofort erkennbar, immer eingeblendet, die politisch zuordnungsbaren Besitzverhältnisse und wirtschaftlichen Abhängigkeiten anzuzeigen.
So wird dem Bürger nicht mehr suggeriert, dass neutrale Berichterstattung durch parteibeeinflusste Medien erfolgt.
Der Bürger kann ganz klar erkennen, welche politische, wirtschaftliche Interessengruppe den Bürger mit den jeweiligen Informationen beliefert.
Die Grundsätze der rechtlichen Teilung zwischen Politik, Religion, Presse, sind unabdingbare Säulen einer demokratischen Kontrolle des Staatswesens.
Die regierenden Vertreter des Staates, gleich ob Abgeordnete, Beamte oder gewählte Politiker sind gewählte Vertreter des Volkes und haben im Interesse des Volkes, der demokratischen Mehrheit, zu handeln.
Zur aktiven demokratischen Mitgestaltung (außerhalb der Wahlen) muss dem Volk ein mehrheitlich demokratisch funktionierendes Mitbestimmungsrecht gewährt werden.
In einer funktionierenden, echten Demokratie ist das Volksbegehren oder die Volksbefragung MIttel der Wahl. Das Volk ist der Souverän, die Politiker seine Diener - und nicht, wie man es heute sieht - umgekehrt.
Mit dem Volksbegehren oder der Volksbefragung wird den Bürgern ein Mittel in die Hand gegeben, staatliche Fehlentscheidungen zu ungunsten des Bürgers zu korrigieren. Im jetzigen Deutschland versuchen die Bundesregierung und alle Landesregierungen, die Hürden für eine Volksbefragung oder ein Volksbegehren so hoch zu legen, dass diese faktisch nicht durchführbar sind.
Die DMD will die einfache Durchführung einer Volksbefragung oder eines Volksbegehrens im Grundgesetz der Bundesrepublik verankern lassen. Eine direktere Form der Demokratie gibt es nicht.
Deutschlands Staatsapparat hat inzwischen ein ungutes Eigenleben entwickelt. Die Machtverteilung entspricht nicht mehr dem Grundgedanken der Gründungsväter der Bundesrepublik Deutschland. Die Interessenswahrung des Bürgers wurde fast vollkommen aus den Amtsstuben Deutschlands entfernt.
Die selbst zugeteilten, unnötigen Regulierungsrechte der deutschen Behörden sollen auf das notwendige Maß zurückgeführt werden. Der öffentliche Sektor ist fast überall in Deutschland über seine sachgerechte Grenze hinausgewuchert. Die regionalen Amtsvertreter regulieren den Unternehmer und gesetzestreuen Bürger mittlerweile mehr aus gesinnungspolitischen oder für den Staat aus finanziellen Gründen, als tatsächlich notwendige Kontrollaufgaben wahrzunehmen.
Die staatlichen Organe wieder an ihren eigentlichen Auftrag zu binden und den Staat an seine Kernaufgaben zu erinnern, ist wesentlicher Teil unserer Politik.
Die regierenden Vertreter des Staates, gleich ob Abgeordnete, Beamte oder gewählte Politiker, sind Vertreter des Volkes und haben im Interesse des Volkes, der demokratischen Mehrheit zu handeln. Aus diesem Grunde ist auch der Bundespräsident in einer Direktwahl vom Volk zu wählen.
Der Volksentscheid als Träger der Demokratie muss das Volk vor selbstherrlicher Veränderung der politischen Richtung durch überambitionierte Politiker schützen.
Das Volk ist und bleibt der Souverän.
Mit einer Regierungsverantwortung der DMD werden alle staatlichen Amtsträger (Politiker, Beamte, etc.) nicht nur moralisch und finanziell, sondern auch strafrechtlich für Verletzungen des Amtseides, vermeidbare Fehlentscheidungen, Vorteilsnahmen, "Vetternwirtschaft" persönlich haftbar gemacht, auch wenn sie dem Immunitäts- und Indemnitätsschutz unterliegen.
Die DMD ist für die Einführung von sogenannten „Bürgeranwaltschaften“.
Die durch die jeweilige Bevölkerung der Länder oder Kreise, kreisfreien Städte, zu wählenden Bürgeranwaltschaften sind für die außergerichtliche Klärung von strittigen Behörden- oder Unternehmensentscheidungen zuständig, wenn diese gegen geltende Rechtsauffassungen verstoßen und erhalten höchstrichterliche Entscheidungskompetenzen.
Die weitgehenden Kompetenzen und Befugnisse der neuen Bürgeranwaltschaften müssen gesondert geregelt werden.
Die Gründungsväter der „deutschen Verfassung“ haben in den Nachkriegsjahren des 2. Weltkrieges, gemeinsam mit den westlichen Alliierten ein Grundgesetz für Deutschland erarbeitet, welches die beständige demokratische Kontrolle der freiheitlichen, demokratischen, selbstbestimmten Entfaltung aller Bürger des deutschen Staatsgebietes definierte.
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt im Jahr 1949 das immer noch geltende Grundgesetz gegeben.
Die DMD setzt sich für eine demokratische Staatsführung, Traditionen sowie die Wahrung und die Umsetzung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ein.
In einer Demokratie bestimmt die Mehrheit des Volkes, welchen Weg die Regierung, das Land, die Bevölkerung gehen soll.
Die DMD steht zu den Mehrheitsentscheidungen des Volkes und wird bei Regierungsverantwortung der Partei die Fehlentwicklungen der letzten Jahre korrigieren.
Mit Regierungsbeteiligung der DMD wird es keine undemokratischen Gesetzesvorlagen geben, wenn diese nicht von mindestens 51% der Bevölkerung getragen werden.
Mit Regierungsverantwortung der DMD wird dem international gültigen und gängigen Verhaltenskodex entsprochen.
Gendermäßige Forderungen wie Sprachkorrekturen, Bereitstellung von sogenannten diversen WC, Schmetterlings- und Grünenlogik, wird der Staat als Instrument der freien Meinungsbildung und freien Entwicklung schützen, aber mit Regierungsverantwortung der DMD nicht weiter finanzieren.
Wie jeder Interessenverein, so z.B. der Karnevalsverein Musterstadt, welcher seine Veranstaltungen, sein Vereinsgebäude mit 2 getrennten Toilettenbereichen finanziert und selbst aufgebaut hat, steht das auch jedem Genderverein frei, auch auf öffentlichem Grund, auf Antrag eigene Anlagen zu erstellen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz unseres Grundgesetzes verbietet eine besondere Finanzierung oder Förderung von nicht gesellschaftsrelevanten, förderwürdigen Vereinen.
Dem staatlichen Schutzauftrag der Minderheiten folgend, werden die Minderheiten geschützt und erhalten, soweit notwendig, besondere staatliche Fürsorge.
Fördermittelzuweisungen erfolgen mit Regierungsverantwortung der DMD gemäß dem Bevölkerungsschlüssel und nicht mehr pauschal.
Das Staatswesen der Bundesrepublik Deutschland ist zum jetzigen Zeitpunkt auf die christliche und abendländische Kultur aufgebaut. Dies hat bis heute noch Bestand. Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung will den Erhalt dieser christlich und abendländisch geprägten Kultur. Die Umgangsformen, den Respekt vor dem Alter und der erreichten Lebensleistung ebenso wie die Geselligkeit im Vereinswesen, den Zusammenhalt beim Gebet.
Die von einigen Individuen beantragten Änderungen z.B. bei der schulischen Ausbildung, der Lehre und im sonstigen Gemeinwesen, können jederzeit durch einen Volksentscheid herbeigeführt werden. Das demokratische Staatsgefüge der Bundesrepublik Deutschland sowie der Verwaltungsschluss „Europa“ lässt es nicht zu, dass eine Minderheit versucht, die Mehrheit zu indoktrinieren und damit der Mehrheit die eigene Sichtweise aufzwängt.
Die politische Struktur und die Parteien in Deutschland werden sich mit Regierungsverantwortung der DMD daran gewöhnen müssen, dass der Mehrheitswille des Volkes die Politik bestimmen wird.