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Das Gesundheitswesen Deutschlands bedarf einer grundlegenden Reform zum Wohl des Erkrankten, Pflegebedürftigen.
Die staatliche Fürsorgepflicht für kranke Menschen wird unter Regierungsbeteiligung der DMD wieder in den Mittelpunkt der Gesundheitspolitik Deutschlands gestellt werden. Die gewinnorientierte Gesundheitspflege in privatisierten Krankenhäusern (die ehemals kommunal geführt wurden) wird unter Regierungsverantwortung der DMD alsbald durch die staatliche Inobhutnahme und Sorgfaltspflicht ersetzt. Im Mittelpunkt der Gesundheitspolitik der DMD steht die bestmögliche Hilfe und Therapie für den kranken Menschen.
Innerhalb einer "Pandemie" oder "epidemischen Lage" wird unter Regierungsverantwortung der DMD der Abbau von Krankenhaus- und/oder Intensivbetten justiziabel als Straftat verfolgt.
Krankenhäuser und Arztpraxen werden wieder dem eigentlichen Sinn dieser Einrichtungen, der Pflege und Gesundung, der bestmöglichen Betreuung und fachärztlichen Versorgung von Patienten verpflichtet.
Mithin verbietet sich jedwede neue kaufmännische Privatisierung von bestehenden kommunalen und staatlichen Gesundheitseinrichtungen aller Art. Die Privatisierung von Kreiskrankenhäusern, Stadtkliniken, Universitätskliniken und sonstigen medizinischen Pflegeeinrichtungen, stand und steht wirtschaftlich konträr zur staatlichen Vorsorge- und Schutzaufgabe des deutschen Staates für seine Bürger. Wir werden die gewinnorientierte Privatisierung unseres Gesundheitssystems mit entsprechender Gesetzesänderung verhindern.
Die Sozialversicherung, darin eingeschlossen die Krankenversicherung aller Bürger, wird unter Regierungsverantwortung der DMD erneut als staatliche Kernaufgabe betrachtet. Die bis dato gesetzlich festgeschriebene Versicherungspflicht in privaten, gesetzlichen oder Ersatzkrankenkassen wird für entgeltpflichtige Arbeitnehmer, Geringverdiener, Selbständige, Unternehmer, Familienangehörige usw., durch die staatliche Versicherungsvorsorge abgelöst.
Die staatliche Versicherungsvorsorge benötigt eine einzige Hauptkrankenkasse, die dem Gesetzgeber und nicht dem Gewinnstreben einer Versicherung verpflichtet ist. Mit der Konzentration auf die staatliche Hauptkrankenkasse erhält die neu zu schaffende Krankenkasse ein deutlich gestärktes Verhandlungspotenzial mit der Pharmaindustrie. Als neue, unbelastete und nicht erpressbare Partei wird die DMD den Kampf gegen die Pharmalobby aufnehmen und erfolgreich führen.
Das gesetzliche Leistungsspektrum der Hauptkrankenkasse wird nicht mehr nach kaufmännischen Gesichtspunkten entschieden. Unter Regierungsverantwortung der DMD wird für die staatliche Hauptkrankenkasse eine moralisch integre Ethikkommission bestellt, welche weitreichende Vollmachten zur Begründung notwendiger medizinischen Leistungen erhält. Die Ethikkommission wird für jeden Fachbereich durch loyale Fachmediziner aller Bereiche ergänzt.
Ansiedlungen von jungen Ärzten auf dem Land müssen gesondert gefördert werden. Junge Ärzte, die vakante Praxen auf dem Land, in Dörfern, übernehmen, wird nach einem neu zu staffelnden Punktesystem die Rückzahlung von Bafög teilweise bis ganz erlassen. Sie erhalten über die Landesbanken einfach zu beantragende Kredite für die Übernahmen der Praxen. Die jeweiligen Landesbanken übernehmen die Bürgschaften.
Private Krankenversicherungen, wie sie heute bestehen, die sich selbst finanzieren können, bleiben bestehen.
Bisher privat krankenversicherte Personen können sich künftig ohne Angabe von Gründen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufnehmen lassen.
Der Hippokratische Eid wird für die Ärzte mit Regierungsbeteiligung der DMD wieder verpflichtend eingeführt. Der Inhalt des durch die jetzigen Regierungsverantwortlichen geänderten, derzeitig verwendeten (und nicht mehr zwingend zu leistenden) Hippokratischen Eides, muss wieder an seinen Ursprung angepasst/geändert werden.
Die Pflegeversicherung wird mit Regierungsverantwortung der DMD neu geordnet werden.
Kirchliche und dem Gemeinwohl verpflichtete Pflegeeinrichtungen anderer Betreiber werden durch die staatliche Pflegeversicherung gefördert. Es wird ein Schlüssel für Pflegefachkräfte zur Betreuung von Pflegebedürftigen durch eine Expertenkommission aus Pflegefachkräften, Ärzten, Krankenversicherung und Ethikkommission erarbeitet.
Es wird ein gesetzlicher Anspruch auf menschliche Pflege im Alter und Krankheit festgeschrieben, für den eine Ethikkommission die Grundanforderungen formuliert.
Anspruch auf staatliche Leistungen der Pflegeversicherung erhalten unter mehrheitlicher Regierungsbeteiligung der DMD, nur Bürger, die Pflichtabgaben in die Pflegeversicherung gezahlt, Einkommenssteuer oder Steuern aus nichtselbstständiger Arbeit bzw. noch festzulegende relevante Steuerzahlungen für (im Normalfall) mindestens 15 Jahre geleistet haben.
Wer eine private Pflegeperson anstellen möchte, kann dies mit Unterstützung der Pflegeversicherung tun.
Häusliche Pflege von Familienangehörigen wird den Leistungssätzen der Pflegedienstleister gleichgestellt und von der Pflegeversicherung bezahlt.
Die Familienhaftung der Kinder für die Pflege Ihrer Eltern muss neu geregelt werden. Die Vermögenssicherung der Kinder muss mit mindestens 100.000 Euro beziffert, das Verhalten der Eltern zu Ihren Kindern bis zum 18. Lebensjahr stärker berücksichtigt werden.
Den Bürgern wird mit Regierungsverantwortung der DMD wieder die Entscheidung für das eigene Leben in die Hand gebeten. Aktive Sterbehilfe, welche auf Wunsch des Patienten erfolgt, wird nicht mehr unter Strafe gestellt.
Geistig und körperlich Behinderte genießen unter Regierungsverantwortung der DMD einen besonderen staatlichen Schutz und Fürsorge. Die Eingliederung Behinderter in das gesellschaftliche und kulturelle Leben, wird durch den Staat in besonderer Form gefördert.
Sozialer Leistungsbetrug und Leistungserschleichung durch das Gesundheitssystem werden als Offizialdelikt durch die Strafverfolgungsbehörden geahndet.
Bundes- und Landesbeamte werden durch den Bund und die Länder bei der staatlichen Versicherungsvorsorge pflichtversichert. Für Beamte übernimmt der Dienstherr weiterhin die komplette Beitragszahlung.
Gewählte Staatsvertreter und Abgeordnete werden durch den Dienstgeber bei der staatlichen Versicherungsvorsorge pflichtversichert. Beiträge werden zur Hälfte durch den Dienstgeber und zur Hälfte durch den Versicherten geleistet.
Entgeltpflichtige Arbeitnehmer und Geringverdiener werden durch den Arbeitgeber bei der staatlichen Versicherungsvorsorge pflichtversichert. Beiträge werden zur Hälfte durch den Arbeitgeber und zur Hälfte durch den Versicherten geleistet.
Selbständige und Unternehmer werden gesetzlich verpflichtet, die Grundversicherung bei der staatlichen Versicherungsvorsorge anzumelden. Beiträge werden durch den Versicherten geleistet.
Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können auf Antrag durch den pflichtversicherten Beitragszahler zum ermäßigten Satz oder (je nach Einkommen) kostenfrei mitversichert werden.
Kinder bleiben grundsätzlich bis zum Alter von 16 Jahren beim erziehungsberechtigten Elternteil oder über den staatlich bestimmten Betreuer kostenfrei pflichtversichert.
Jugendliche ab 16 Jahre werden in der Lehre zum ermäßigten Beitragssatz versichert. Studenten mit Bafög-Anspruch ebenso.
Die Förderung des Studiums in der Gesundheitsvorsorge wird zielorientiert auf max. 8 Jahre festgesetzt. Ist das Studium bis dahin nicht abgeschlossen, setzt die private Versicherungspflicht ein.
Dem Gemeinwohl dienende Leistungszeiten, wie zum Beispiel freiwilliger Sozialdienst, staatlich geförderter Umwelt- und Heimatschutz, Wehrdienst, wird von der Beitragszahlung zur Versicherungspflicht freigestellt aber zugerechnet.
Bis dato bestehende Ersatzkrankenkassen können sich entscheiden, ob sie der neu zu schaffenden Hauptkrankenkasse dienlich sein wollen oder sich auf reine private Zusatzangebote konzentrieren wollen.
Die Ethikkommissionen werden weitreichende Behandlungsansätze prüfen, Homöopathie, Naturheilkunde, alternative Heilmethoden, werden genauso geprüft und sollen bei nachgewiesenen Behandlungserfolgen gleichberechtigt berücksichtigt werden.
Die Pharmaindustrie sowie der vorhaltende Apothekerverband werden mit Regierungsverantwortung der DMD gesetzlich verpflichtet, die Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Medikamenten zu gewährleisten.
Im Fall einer Pandemie oder anderer Katastrophen soll sichergestellt sein, dass eine Grundversorgung der Bevölkerung aus Lagerbeständen oder eigener Produktion für mindestens 6 Monate möglich ist. Die Produktion von lebensnotwendigen Medikamenten, die eine Zulassung durch die staatliche Hauptkrankenkasse oder das zuständige Bundesministerium für Gesundheit erhalten, sind verpflichtet, die eigene Produktion dieser Sortimente logistisch so vorzuhalten, dass diese im Katastrophenfall eine sichere Versorgung und eigene Herstellung im Inland spätestens nach 5 Monaten für die gesamte Bevölkerung des deutschen Staatsgebietes gewährleisten kann.
Private Pflegeeinrichtungen ohne ausreichende Anzahl von ausgebildetem Personal erhalten keine Zulassungen durch den Staat. Bei ausreichendem und ausgebildetem Personal erhalten diese Pflegeeinrichtungen Fördermittel.
Rein gewinnorientierte Unternehmen sollen für jeden Pflegebedürftigen sofort erkennbar sein.
Mit der Orientierung auf Kernaufgaben und der damit verbundenen, gesetzlich zu garantierenden, Grundversorgung für Kranke und Pflegebedürftige, müssen Krankenhäuser, Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen wieder der staatlichen, regionalen, behördlichen Einflussnahme zugeführt werden.
Die Gesundheit des Volkes ist Hauptaufgabe einer Regierung.
Geistig und körperlich Behinderte müssen unter Regierungsverantwortung der DMD wieder neu gefördert und gefordert werden. Nach Möglichkeiten wird die Erreichung eines anerkannten Berufsabschlusses angestrebt. Dem solidarischen Ansatz unserer Gesellschaft folgend, werden dazu gemeinnützige Fördereinrichtungen, einfache Handwerksbetriebe und Selbstständige gefördert. Großunternehmen werden aufgefordert entsprechende Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen.
Das gezeigte Engagement der Großunternehmen in diesem Bereich fließt in ein Punktesystem bei der Vergabepolitik staatlicher Großaufträge ein.
Wir schaffen wieder eine Atmosphäre von Respekt und Einbindung für unsere benachteiligten Bürger.
Natürlich ist uns die Sicherheit der Patienten, unserer Kranken, unserer Pflegebedürftigen wichtiger, als pure Finanzpolitik.
Wir müssen die Grundlagen für unsere Gesundheitspolitik sichern. Dafür schaffen wir die finanzielle Grundlage in unserem Programm. Mithin gehen wir nachfolgend nur auf diese ein.
Für das Gesundheitssystem in Deutschland wird durch die derzeit aktive Regierung sehr viel Geld ausgegeben. 2022 wurden über 498,13 Milliarden Euro.** für das Gesundheitswesen ausgegeben. Trotzdem liefert das deutsche Gesundheitssystem nur mittelmäßige Leistungen.
Die in unserem Programm vorgestellten Umstrukturierungen für ein wirksames Gesundheitswesen bedürfen teilweise weiterer enormer Subventionen.
Die Lösungsansätze finden wir in unserem jetzigen Gesundheitssystem. Die effizientesten Gesundheitssysteme Europas haben nach der Kosten-Nutzen-Rechnung der anerkannten Unternehmensberatung KPMG die Länder Luxemburg, Island, Schweden und Norwegen. Deutschland liegt bei den 24 untersuchten europäischen Ländern nur auf einem 17. Platz.*
Wir werden die Kosten des Gesundheitssystems in ein deutlich besseres Verhältnis zur Ergebnisqualität setzen. Dafür werden tiefgreifende Änderungen notwendig sein. Mit der durch uns angestrebten Transparenz der Leistungserbringer und dem Vorhandensein einer Hauptkrankenkasse werden Milliarden an Geldern freigesetzt, die zur Subventionierung eingesetzt werden können. Mit der neuen, durch uns angestrebten Transparenz der Leistungserbringer müssten die einzelnen Häuser zum Beispiel veröffentlichen, wie viele ihrer Patienten nach einer Krebsoperation oder einem Herzinfarkt als geheilt am normalen Leben teilnehmen.
Somit wird ein nachvollziehbarer Qualitätswettbewerb, eine sorgfältigere medizinische Betreuung in den einzelnen Kliniken angestoßen.
Die unbestritten vielen, medizinisch nicht wirklich notwendigen Operationen, welche derzeit noch durch den Druck der wirtschaftlichen Arbeitsweise von Kliniken vorgenommen werden entfallen mit der Kontrolle durch eine Hauptkrankenkasse und Ethikkommission.
Die zu erwartende Entlastung des Gesundheitswesens wird auf mehrere Milliarden Euro geschätzt.
Mit Einführung der Ethikkommission und der Hauptkrankenkasse werden die Aufwendungen für Medikamente von über 48,8 Milliarden Euro in 2022 ** stark sinken. Mit unserem verstärkten Kampf gegen Korruption und der gebündelten Einkaufsstärke der Hauptkrankenkasse, gehen wir von einer Einsparung von mindestens 4 Milliarden Euro aus, die unseren neuen Subventionen zugeleitet werden können.
Das Gesundheitswesen wird derzeit noch mit einer ausufernden Bürokratie geplagt, welche jährlich mehrere Milliarden, völlig zielfremd, bindet. So wurden im Haushalt der Bundesregierung in 2022 für den Posten „übrige Leistungen“ rund 28 Milliarden Euro versteckt.**
Durch unsere Änderung der Sozial-, Arbeitsmarkt-, Bildungspolitik, durch die Änderung der Politik für Entwicklungshilfe und Asyl werden zehntausende, hunderttausende, ja Millionen Menschen wieder neu in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gebracht. Die damit verbundenen milliardenschweren Einsparungen im Ausgabengebiet der Sozialausgaben werden zu einem großen Teil dem neuen Gesundheitssystem zur Verfügung gestellt.
Wir werden Bonuszahlungen des Gesundheitssystems künftig nur noch am Patientenwohl, der Patientenorientierung ausrichten. Wir wollen so erreichen, dass die Kliniken und niedergelassene Ärzte Qualitätsdaten ausnahmslos offenlegen und dass wir die Entgelte stärker an die Qualität binden können.
Wie wir es von unserer jetzigen Bundesregierung gewöhnt sind, werden die derzeit bestehenden Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien gern mal verharmlost. Wir werden keine alten Abkommen von Bundesregierungen die vor 50 Jahren zum Anwerben von „Gastarbeitern“ aufgelegt wurden, weiterführen.
Wir greifen keine europäischen Vereinbarungen zur Gesundheitsvorsorge von EU Bürgern, von Deutschen im Ausland an.
Aber wir werden die Subvention von Bürgern/Familienangehörigen beenden, die nicht in Deutschland gelebt und sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Familienversicherung von Ehepartnern und Kindern wird entsprechend der Einkommensprüfung gewährleistet. Für Eltern und sonstige Familienangehörige gilt im BGB keine Haftungspflicht, somit wird diese auch für Versicherungsleistungen des Staates ausgeschlossen.
Nach aktueller Anfrage von Bundestags- und Landtagsabgeordneten, gehen wir davon aus, dass der deutsche Staat im Jahr 2020 über 500 Millionen Transferleistungen an ausländische Krankenkassen oder Sozialversicherungsträger ausgezahlt hat. Mit Regierungsverantwortung der DMD wird auch diese Summe den Subventionen des Gesundheitssystems zugeführt.
Wir werden unter unserer Regierungsverantwortung keinen deutschen Bürger ohne staatliche Gesundheitsversicherung belassen, um dafür Leistungsempfänger im Ausland zu subventionieren.
* Quelle: KMPG 2013/2014
** Quelle: https://www.vdek.com/presse/daten/d_versorgung_leistungsausgaben.html