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Die Kulturpolitik der Demokratischen Mitte Deutschlands ist untrennbar mit der Gesellschaftsentwicklung Europas und Deutschlands verbunden.

Neben der Pflege unserer deutschen Kultur und Tradition ist die Öffnung für kulturelle Impulse von Seiten der bis jetzt teilweise vernachlässigten kulturellen Gruppen und Traditionen in Deutschland und Europa als fester Bestandteil unserer Kulturpolitik zu betrachten.

Zur Pflege unserer Kultur gehört auch die staatliche Unterstützung von regionalen Besonderheiten und Traditionen. Der staatliche Schutz von kulturellen Minderheiten wird garantiert. Sorbisch z.B. wird als Sprachform genauso gefördert, wie andere regionale Sprachformen, die historisch gewachsen sind.

Historisch gewachsene Traditionen und Feste benötigen die staatliche Förderung.

Mit Regierungsbeteiligung der DMD werden die Ausgaben für die Kulturpolitik endlich als Staatsausgabe und Staatsaufgabe definiert, im Haushalt explizit ausgewiesen und nicht mehr in "sonstigen" oder "anderen" Ausgabenformen versteckt.

Die kulturelle Förderung muss eine deutlich gesteigerte Wertschätzung des Staates erfahren und durch die DMD wird die Förderung von Kultur mit mindesten 1% des jeweiligen Haushaltes angestrebt (Dies entspricht für 2024 ca. 5 Milliarden Euro zu knapp einer Mrd. aktuell).

Die kulturelle Geschichte und die Kultur Deutschlands sowie Europas, wird mit Regierungsbeteiligung der DMD wieder in die Bildungspolitik integriert. Mithin wird die kulturelle Bildung und Teilhabe aller Bürger garantiert. Der Zugang zu unserer nationalen Identität und unserem europäischen Selbstverständnis wird allen Bevölkerungsgruppen ermöglicht.

Die unverwechselbare Identität und Kultur Deutschlands wird gefördert und definiert sich über die deutsche Sprache und die Pflege regionaler Traditionen. Weltoffene Kulturen werden auf Basis des Grundgesetztes gefördert.

Zur Förderung der Kultur soll auf Bundes- und Landesebene ein Kulturfonds eingerichtet werden, der neben privaten Förderungen und Spenden im jeweiligen Haushalt des Bundes und der Länder festgeschrieben wird.

Damit wird die bisherige Einflussnahme von Parteien auf das Kulturleben zurückgedrängt. Gemeinnützige private Kulturstiftungen und bürgerschaftliche Kulturinitiativen werden gestärkt.

Mit dem Kulturfonds wird über nachhaltige Investitionen in die kulturelle Substanz, Denkmalschutzmaßnahmen, den Erhalt von schriftlichem Kulturgut, Kulturfestivals, Musik und Förderung der Jugendkultur, Theater, Kino und andere Kunstformen bestimmt.

Das Kulturfondsmanagement wird zu 40% aus den jeweils im Bundestag oder Landtag vertretenen Parteien, zu 40% von Personen aus den organisierten Künstler- und Kulturvereinen/Gewerkschaften/Museen/privaten Kulturanbietern und anderen Interessenvertretern sowie zu 20% aus der direkten Kulturszene, also Kleinkünstlern, Schaustellern, Eventagenturen, Filmschaffenden usw. besetzt. Der parteipolitischen Einflussnahme auf Künstler und Kulturschaffende mit staatlichen Fördergeldern wird damit Einhalt geboten.

Kulturschaffende und Künstler werden in der Hauptkrankenkasse krankenversichert. Unter Regierungsverantwortung der DMD wird das zuständige Ministerium für Kultur beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und den Künstlerkassen, ein Konzept für Künstler und Kulturschaffende für eine nachhaltige, zukunftssichere Existenzsicherung (im Alter, Krankheitsfall) zu erarbeiten.

Die Demokratische Mitte Deutschland sieht das bestehende Konzept der durch Zwangsgebühren finanzierten, staatspolitisch beeinflussten Fernseh-, Radio- und anderen Medien der Landesmedienanstalten und des Bundes nicht mehr für zeitgemäß, noch für demokratisch legitimiert, an. 

Für eine neutrale, den demokratischen Grundgesetzen verpflichtete Berichterstattung der Medien, stehen genügend Fernseh-, Radio-, Medien-, und Presseangebote zur Verfügung. 

Staatliche Zuschüsse für Medien sollen den Sendern nur noch durch eine neu zu gründende Neutralitätskommission im Nachhinein gewährt werden, wenn diese ihre politische Neutralität in der Senderpolitik nachgewiesen haben. Bei der Gründung der Neutralitätskommissionen wird auf eine demokratisch legitimierte Zusammensetzung geachtet. Parteipolitisch oder kommerziell beeinflusste Sendebeiträge sind weiterhin erlaubt aber entsprechend zu kennzeichnen.

Nicht in den Staatshaushalt für Kultur gehören versteckte Förderungen von staatsnahen Fernseh- und Rundfunkanstalten, von politisch motivierten Veranstaltungen, Veranstaltungszentren und Veranstaltungsorten, wie es bis dato Usus ist.

In den staatlichen Kulturhaushalt von Bund, Ländern, Kreisen, Städten und Gemeinden gehören die verbindlichen Ausgaben für die Förderung der Kultur unserer Jugend, unserer Heimatvereine, unserer Kulturverbände. Der Bau, der Erhalt von Gemeindezentren für die Vereine, Jugendklubs, Dorf- und Stadtfesten.

Mit Regierungsverantwortung der DMD wird die steuerliche Belastung bzw. die steuerliche Förderung von Kulturvereinen neu zu ordnen sein, um die Buchhaltungslast der Kulturvereine zu vereinfachen.

Kulturschaffende und Vereine, Organisationen, die sich gegen das Grundgesetz, die Demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland oder Europa stellen, erhalten keinerlei staatliche Förderung. Zuwendungen zu dem Grundgesetz widersprechenden Organisationen, Künstlern, Kulturschaffenden, Vereinen oder sonstigen juristischen oder anderen Personen, werden nicht geleistet und können bei bereits erfolgter Leistung durch den Staat (auch zwangsweise) zurückgefordert werden.