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Aufgabe der Innenpolitik ist es, für jedermann verständliche politische Entscheidungen zu treffen. Dabei ist es Voraussetzung, dass der Bürger sich nicht durch unnötige oder sinnlose Entscheidungen gegängelt fühlt. Das bedeutet auch, dass z.B. bestimmte Gesetze einer Überholung bedürfen.

Föderalismus hat sich als gutes politisches Instrument erwiesen. Allerdings sollen folgende Bereiche ausgenommen werden:

  • Bildungspolitk
  • Gesundheitswesen

Bildungspolitik und Gesundheitswesen fallen in die absolute staatliche Verantwortung, sind Staatsaufgaben und müssen daher einheitlich im Bund geregelt werden.

Es gilt in allen Bereichen der Grundsatz: Opferschutz geht vor Täterschutz. Opferschutz wird Aufgabe des Innenministeriums, durchaus mit Hilfe bestehender, ehrenamtlicher Organisationen, deren Förderung ebenfalls Staatsaufgabe wird. Die Täter-Opferumkehr wird strafbar.

Poizei, Beamte, THW u.ä.:

Schaffung einer materiellen Grundlage zur richtigen Ausübung der Tätigkeiten. Der Etat für die Ausstattung der Vollzugorgane ist den tatsächlichen Anforderungen anzupassen.

Der Staat hat die Verpflichtung seine o.a. Organe so auszurüsten, dass Beamte und Angestellte keine Eigenkosten für dienstliches Zubehör haben.

Die Auslagerung von hoheitlichen Aufgaben der Polizei, BGS, Bundeswehr und gleichgeschalteten Diensten an private Unternehmen wird beendet.

Beamte, Soldaten und Vergleichbare haben kein Remonstrationsrecht, sondern eine Remonstrationspflicht! Dem Grundgesetz widersprechende Anordnungen dürfen nicht ausgeführt werden.

Polizisten müssen im Einsatz ohne Aufforderung namentlich identifizierbar sein.

Die Besetzung von Stellen im und um das BMI darf nicht partei-, quoten- oder persönlichkeitsgebunden sein, sondern muss ausschließlich auf der Qualifikation der Bewerber beruhen.

Quotenregelungen führen zu Fehlbesetzungen in allen Positionen, deshalb werden Quotenregelungen abgeschafft.

Im Zuge dieser Änderung wird es verboten, Frauen schlechter zu bezahlen als Männer, wenn diese für einen Beruf geeignet sind und ihn ausüben können.

Die bislang übliche Ernennung von Staatsanwälten und Richtern wird der politischen und parteitaktischen Einflussnahme der zuständigen Ministerien entzogen. Die Berufungsverfahren der Staatsanwälte und Richter werden in die Hand der kommunal zuständigen Abgeordnetenhäuser der Kreise/Städte, der Landtage, des Bundestages gelegt und müssen in offenen, transparenten Prozessen erfolgen.

Die Strafbemessungen für Straftaten und Vergehen sind unabhängig von politischer, religiöser oder sonstiger Zugehörigkeit zu Gruppen jedweder Art, gleich durchzusetzen. Gewinne aus allen Straftaten werden dem Staatsvermögen zugeführt. Straftäter mit Asyl- oder Duldungsstatus werden sofort nach Urteilsverkündung abgeschoben.

Es wird unter Regierungsbeteiligung der DMD den neuen Straftatbestand der "Steuerverschwendung" geben, der persönliche Haftung auch für Personen, die dem Immunitäts- und Indemnitätsschutz unterliegen, vorsieht.

HEIMATSCHUTZ

Mit Regierungsverantwortung der DMD wird ein Heimatschutzministerium geschaffen, das Teile aus dem völlig überlasteten Innenministerium übernimmt, so z.B.

  • Grenzschutz bei Bedarf
  • Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz
  • Migration
  • Heimat
  • Sport