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Das Gesundheitswesen Deutschlands bedarf einer grundlegenden Reform. Die staatliche Fürsorgepflicht für kranke Menschen muss wieder in den Mittelpunkt der Gesundheitspolitik Deutschlands gestellt werden.

Die gewinnorientierte Gesundheitspflege in privatisierten Krankenhäusern, die ehemals kommunal geführt wurden, wird unter Regierungsverantwortung der DMD alsbald durch die staatliche Inobhutnahme und Sorgfaltspflicht ersetzt. In den Mittelpunkt der Gesundheitspolitik wird die bestmögliche Hilfe und Therapie für den kranken Menschen gestellt.

Krankenhäuser und Arztpraxen werden dem eigentlichen Sinn dieser Einrichtungen, der Pflege und Gesundung, der bestmöglichen Betreuung und fachärztlichen Versorgung von Patienten, verpflichtet. Mithin verbietet sich jedwede neue kaufmännische Privatisierung von bestehenden kommunalen und staatlichen Gesundheitseinrichtungen aller Art. Die Privatisierung von Kreiskrankenhäusern, Stadtkliniken, Universitätskliniken und sonstigen, steht wirtschaftlich konträr zur staatlichen Vorsorge- und Schutzaufgabe des deutschen Staates für seine Bürger.

Die Sozialversicherung, darin eingeschlossen die Krankenversicherung aller Bürger, wird unter Regierungsverantwortung der DMD erneut als staatliche Kernaufgabe betrachtet. Die bis dato gesetzlich festgeschriebene Versicherungspflicht in privaten, gesetzlichen oder Ersatzkrankenkassen, wird für entgeltpflichtige Arbeitnehmer, Geringverdiener, Selbständige, Unternehmer, Familienangehörige usw., durch die staatliche Versicherungsvorsorge abgelöst.

Die staatliche Versicherungsvorsorge benötigt eine einzige Hauptkrankenkasse, die dem Gesetzgeber und nicht dem Gewinnstreben einer Versicherung verpflichtet ist. Mit der Konzentration auf die staatliche Hauptkrankenkasse erhält die neu zu schaffende Krankenkasse ein deutlich gestärktes Verhandlungspotenzial mit der Pharmaindustrie.

Das gesetzliche Leistungsspektrum der Hauptkrankenkasse wird nicht mehr nach kaufmännischen Gesichtspunkten entschieden. Unter Regierungsverantwortung der DMD wird für die staatliche Hauptkrankenkasse eine moralisch integre Ethikkommission bestellt, welche weitreichende Vollmachten zur Begründung notwendiger medizinischen Leistungen erhält. Die Ethikkommission wird für jeden Fachbereich durch loyale Fachmediziner aller Bereiche ergänzt.

Private Krankenversicherungen, wie sie heute bestehen, die sich selbst finanzieren, bleiben bestehen. Bisher privat krankenversicherte Personen können sich ohne Angabe von Gründen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufnehmen lassen.

Der Hippokratische Eid wird für die Ärzte mit Regierungsbeteiligung der DMD wieder verpflichtend eingeführt. Der Inhalt des jetzt bürokratisch vorgeschriebenen Hippokratischen Eides muss wieder geändert werden.

Die Pflegeversicherung muss mit Regierungsverantwortung der DMD neu geordnet werden.

Kirchliche und dem Gemeinwohl verpflichtete Pflegeeinrichtungen anderer Betreiber werden durch die staatliche Pflegeversicherung gefördert.

Es wird ein Schlüssel für Pflegefachkräfte zur Betreuung von Pflegebedürftigen durch eine Expertenkommission aus Pflegefachkräften, Ärzten, Krankenversicherung und Ethikkommission erarbeitet.

Es wird ein gesetzlicher Anspruch auf menschliche Pflege im Alter und Krankheit festgeschrieben, für den eine Ethikkommission die Grundanforderungen formuliert.

Anspruch auf staatliche Leistungen der Pflegeversicherung erhalten unter mehrheitlicher Regierungsbeteiligung der DMD nur Bürger, die Pflichtabgaben in die Pflegeversicherung gezahlt, Einkommenssteuer oder Steuern aus nichtselbstständiger Arbeit bzw. noch festzulegende relevante Steuerzahlungen für (im Normalfall) mindestens 15 Jahre geleistet haben.

Wer eine private Pflegeperson anstellen möchte, kann dies mit Unterstützung der Pflegeversicherung tun.

Häusliche Pflege von Familienangehörigen wird den Leistungssätzen der Pflegedienstleister gleichgestellt und von der Pflegeversicherung bezahlt.

Die zu erwartenden finanziellen Mehrbelastungen des Staatshaushaltes werden über Einsparungen und Einstellungen von Leistungszahlungen aus veralteten, nicht mehr aktuellen Zahlungsforderungen für Familien von ehemaligen Gastarbeitern und/oder Familienangehörigen im Ausland gesichert. Weitere Finanzierungen erfolgen aus dem Bundeshaushalt für Arbeit und Soziales.

Den Bürgern wird mit Regierungsverantwortung der DMD wieder die Entscheidung für das eigene Leben in die Hand gebeten. Aktive Sterbehilfe, welche auf Wunsch des Patienten erfolgt, wird nicht mehr unter Strafe gestellt.

Geistig und körperlich Behinderte genießen unter Regierungsverantwortung der DMD einen besonderen staatlichen Schutz und Vorsorge. Die Eingliederung Behinderter in das gesellschaftliche und kulturelle Leben wird durch den Staat in besonderer Form gefördert.

Sozialer Leistungsbetrug und Leistungserschleichung durch das Gesundheitssystem werden als Offizialdelikt durch die Strafverfolgungsbehörden geahndet.


GESUNDHEITSPOLITIK - weitergehende Erklärungen:

Bundes- und Landesbeamte werden durch den Bund und die Länder bei der staatlichen Versicherungsvorsorge pflichtversichert. Für Beamte übernimmt der Dienstherr weiterhin die komplette Versicherungszahlung.

Gewählte Staatsvertreter und Abgeordnete werden durch den Dienstgeber bei der staatlichen Versicherungsvorsorge pflichtversichert. Beiträge werden zur Hälfte durch den Dienstgeber und zur Hälfte durch den Versicherten geleistet.

Entgeltpflichtige Arbeitnehmer und Geringverdiener werden durch den Arbeitgeber bei der staatlichen Versicherungsvorsorge pflichtversichert. Beiträge werden zur Hälfte durch den Arbeitgeber und zur Hälfte durch den Versicherten geleistet.

Selbständige und Unternehmer werden gesetzlich verpflichtet, die Grundversicherung bei der staatlichen Versicherungsvorsorge anzumelden. Beiträge werden durch den Versicherten geleistet.

Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können auf Antrag durch den pflichtversicherten Beitragszahler zum ermäßigten Satz oder (je nach Einkommen) kostenfrei mitversichert werden.

Kinder bleiben grundsätzlich bis zum Alter von 16 Jahren beim erziehungsberechtigten Elternteil oder über den staatlich bestimmten Betreuer kostenfrei pflichtversichert.

Jugendliche ab 16 Jahre werden in der Lehre zum ermäßigten Beitragssatz versichert. Studenten mit Bafög-Anspruch ebenso. Die Förderung des Studiums in der Gesundheitsvorsorge wird zielorientiert auf max. 8 Jahre festgesetzt. Ist das Studium bis dahin nicht abgeschlossen, setzt die private Versicherungspflicht ein.

Dem Gemeinwohl dienende Leistungszeiten, wie zum Beispiel freiwilliger Sozialdienst, staatlich geförderter Umwelt- und Heimatschutz, Wehrdienst, wird von der Beitragszahlung zur Versicherungspflicht freigestellt.

Bis dato bestehende Ersatzkrankenkassen können sich entscheiden, ob sie der neu zu schaffenden Hauptkrankenkasse dienlich sein wollen oder sich auf reine private Zusatzangebote konzentrieren wollen.

Die Ethikkommissionen werden weitreichende Behandlungsansätze prüfen, Homöopathie, Naturheilkunde, alternative Heilmethoden, werden genauso geprüft und sollen bei nachgewiesenen Behandlungserfolgen gleichberechtigt berücksichtigt werden.

Die Pharmaindustrie sowie der vorhaltende Apothekerverband wird mit Regierungsverantwortung der DMD gesetzlich verpflichtet, die Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Medikamenten zu gewährleisten. Im Fall einer Pandemie oder anderen Katastrophen soll sichergestellt sein, dass eine Grundversorgung der Bevölkerung aus Lagerbeständen oder eigener Produktion für mindestens 6 Monate möglich ist.

Die Hersteller von lebensnotwendigen Medikamenten, die eine Zulassung durch die staatliche Hauptkrankenkasse oder das zuständige Bundesministerium für Gesundheit erhalten, sind verpflichtet, die eigene Produktion dieser Sortimente logistisch so vorzuhalten, dass sie im Katastrophenfall eine sichere Versorgung und eigene Herstellung im Inland spätestens nach 5 Monaten für die gesamte Bevölkerung des deutschen Staatsgebietes gewährleisten können.

Private Pflegeeinrichtungen ohne ausreichende Anzahl von ausgebildetem Personal erhalten keine Zulassungen durch den Staat. Bei ausreichendem und ausgebildetem Personal erhalten diese Pflegeeinrichtungen Fördermittel. Rein gewinnorientierte Unternehmen sollen für jeden Pflegebedürftigen sofort erkennbar sein.

Mit der Orientierung auf Kernaufgaben und der damit verbundenen, gesetzlich zu garantierenden Grundversorgung für Kranke und Pflegebedürftige, müssen Krankenhäuser, Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen wieder der staatlichen, regionalen, behördlichen Einflussnahme zugeführt werden. 

Die Gesundheit des Volkes ist Hauptaufgabe einer Regierung.

Geistig und körperlich Behinderte müssen unter Regierungsverantwortung der DMD wieder neu gefördert und gefordert werden. Nach Möglichkeit wird die Erreichung eines anerkannten Berufsabschlusses angestrebt. Dem solidarischen Ansatz unserer Gesellschaft folgend, werden dazu gemeinnützige Fördereinrichtungen, einfache Handwerksbetriebe und Selbstständige gefördert. Großunternehmen werden aufgefordert, entsprechende Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen.

Das gezeigte Engagement der Großunternehmen in diesem Bereich fließt in ein Punktesystem bei der Vergabepolitik staatlicher Großaufträge ein.

Wir schaffen wieder eine Atmosphäre von Respekt und Einbindung für unsere benachteiligten Bürger. Die vollständige Erklärung zum Gesundheitswesen rufen Sie mit nachfolgendem Link ab:

Ausführliches Parteiprogrann Gesundheits- und Pflegepolitik der DMD