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Das Fernmeldewesen, ebenso wie die Post und die Verpflichtung einen schnellen Internetzugang für alle zu schaffen, wird für die Grundversorgung der Bevölkerung und der Unternehmen in die Hände des Staates gelegt.

Private Anbieter sind darüber hinaus natürlich zugelassen.

Der Bund, die Länder, Städte und Gemeinden werden verpflichtet, freie Zugangsstellen für das Internet zur Verfügung zu stellen. Der Ausbau der Infrastuktur/Zugang zum Internet muss staatlich gefördert werden. In der neu entstehenden digitalen Welt sind die Investitionen in Zugänge und Internetunternehmen staatlich zu fördern.

Post-, Heimatschutz- und Verteidigungsministerium werden in Regierungsverantwortung der DMD angewiesen, für den anzunehmenden V-Fall analoge Kommunikationsstrukturen zu erhalten.

Eine Zensur im Internet findet unter Regierungsbeteiligung der DMD nicht mehr statt. Das künftige Zensurverbot gilt dann auch für private Anbieter. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz darf nicht mehr zum Aushebeln der freiheitlichen Grundsätze genutzt werden.