Auf dieser Website werden Tools für Datensammlungen verwendet, z. B. Cookies.

mehr erfahren

akzeptieren

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

mehr...

Unter dem Eindruck der schrecklichen Wahrheiten des 2. Weltkrieges wurde durch die Gründungsväter der Bundesrepublik unser Grundgesetz formuliert. Mit der Schaffung des Grundgesetzes wurde ein unumstößlicher Grundsatz für die Freiheitsrechte der Deutschen geschaffen. Der Wortlaut und die Gestaltung des Grundgesetzes zielten damals wie heute darauf ab, die Freiheit und die Menschenwürde jedes Menschen vor dem Eingriff des Staates zu wahren, mithin jedweder Form von Ermächtigungsgesetzen, Verordnungen vorzubeugen. Denn genau diese staatlichen Eingriffe in Grundrechte der Bürger sind in der Historie für die Entstehung des schlimmsten, menschenverachtenden Staatssystems in Deutschland verantwortlich gewesen.

Die Gründungsväter des geltenden Grundgesetzes haben die Lehren aus den dunklen Kapiteln der deutschen Geschichte gezogen und wollten eine Wiederholung bewusst verhindern. Dieses Grundgesetz darf nie und nimmer, unter keinen Umständen, wegen einer tatsächlichen oder vorgespielten Tatsache/Bedrohung geändert werden. Die in der letzten Legistraturperiode still und heimlich durchgeführten Änderungen werden unter Regierungsverantwortung der DMD stringent zurückgenommen.

Das Grundgesetz garantiert die demokratische Kontrolle des Staates, welche insbesondere bei angeblichen oder tatsächlichen „Bedrohungsszenarien“ welche die Regierenden oder der Staat gegenüber dem Volk ausmachen wollen, unabdingbar ist.

Die Geschichte lehrt uns Deutsche, dass wir nicht eine einzige Ausnahme zulassen dürfen. Im Übrigen ist eine Ausnahme juristisch auch nicht zulässig!

Dabei ist es egal ob es sich um eine Naturkatastrophe, Terrorismus, einen Angriff auf unser Land, eine „Pandemie“ oder sonstige bestehende oder durch die Regierung heraufbeschworene „Bedrohungen“ unseres Landes oder was auch immer handelt.

Das „1000jährige Reich“ begann seinen Krieg auch mit einem angeblichen polnischen Angriff auf den deutschen Sender „Gleiwitz“. Die „Reichskristallnacht“ wurde mit einem angeblich jüdischen Angriff auf den Reichstag begründet.

Genau darum wurde unser Grundgesetz in dieser Form geschaffen, wie es jetzt ist. Es lässt keine Eingriffe und Lügen, Verordnungen der Regierenden zu.

Der Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die weiteren Grundrechte (Artikel 1 bis 19) der bundesdeutschen Verfassung. Ebenso wie Artikel 20 GG steht auch Artikel 1 unter dem Schutz der in Artikel 79 formulierten Ewigkeitsklausel und darf daher vom verfassungsändernden Gesetzgeber inhaltlich weder abgeschafft noch verändert werden.*

Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes

Absatz 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt".

Absatz 2: "Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."

Absatz: 3 "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

Der Artikel 1 unseres höchsten Gesetzes, gleichzusetzen mit der Verfassung anderer Länder, unterliegt der sogenannten Ewigkeitsklausel und darf daher vom verfassungsändernden Gesetzgeber inhaltlich weder abgeschafft noch verändert werden.

Unser Grundgesetz untersagt es der Regierung, Änderungen vorzunehmen, Freiheitsrechte einzuschränken.

Egal mit welcher Begründung! Im Absatz 3, § 1 Grundgesetz, wird rein vorsorglich noch einmal geregelt, dass die Grundrechte als bindende Gesetzgebung zu betrachten sind und die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden.

Mithin ist jedwede Freiheitseinschränkung, Masken- /Testpflicht, das sogenannte Infektionsschutzgesetz, alle Erlasse des Gesundheitsministeriums oder irgendwelcher Beamten, Bürgermeistern aus den Gemeinden, hinfällig.

Sie verstoßen gegen geltendes Grundgesetz. Polizei und Vollzugsbeamte müssen Ihr Remonstrationsrecht in Anspruch nehmen.

Mit Regierungsverantwortung der DMD werden alle Wahlbeamten, Beamte und andere Entscheidungsträger, die gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik gehandelt und verstoßen haben, zur Rechenschaft gezogen. Unter Regierungsverantwortung der DMD wird für jedes Ermittlungsverfahren, das Verstöße gegen das Grundgesetz beinhaltet, die Immunität aufgehoben, das Strafgesetzbuch wird für eine effektive Strafverfolgung entsprechend erweitert.

Quelle: * https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_1_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

 

grundgese