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Zur Aufrechterhaltung der Organisationsstrukturen und einer wirksamen politischen Arbeit, sind wir, wie jeder Verein, jede Partei, auf regelmäßige Mitgliedsbeiträge angewiesen.

Jedes Mitglied der DMD ist mithin zur regelmäßigen Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Mitgliedsbeiträge sind an den Bundesverband zu zahlen. Die Bezahlung erfolgt monatlich, vierteljährlich, jährlich jeweils im Voraus. Wir geben hier vor der Entscheidung für eine Mitgliedschaft in unserer Organisation, gemäß unserem Verständnis für eine transparente, ehrliche Politik und Zusammenarbeit, noch einmal eine Übersicht zu den Mitgliedsbeiträgen.

Die Angaben im monatlichen Beitragsfeld stehen für die monatlichen/quarteilsweisen/jährlichen Mitgliedsbeiträge.

Einkommen (Netto)

Monatliches

Brutto:

Beitrag in Euro

monatlich/Quartal/ Jährlich

Arbeitssuchende und Arbeitslose

 

4 / 12 / 48

Härtefälle auf Antrag

 

2,50 / 7,50 / 30

Ausbildungs-Vergütung, Stipendium,

bis   600,00 €

4 / 12 / 48

Nettomonatseinkommen

bis 1.000,00 €

5 / 15 /60

Nettomonatseinkommen

bis 2.000,00 €

7,50 / 22,50 / 90,00

Nettomonatseinkommen

bis 3.000,00 €

20 / 60 / 180

Nettomonatseinkommen

bis 4.000,00 €

40 / 120 / 480

Nettomonatseinkommen

bis 5.000,00 €

50 / 150 / 600

Nettomonatseinkommen

ab 6.000,00 €

80 / 240 / 960

Landtagsabgeordnete

 

100 / 300 / 1200

Abgeordnete des Bundestages

 

250 / 750 / 3000

Europaabgeordnete der DMD

 

250 / 750 / 3000

Besoldungsgruppe

A 15 – A 17

60 / 180 / 720

Besoldungsgruppe

R 1 – R 2

60 / 180 / 720

Besoldungsgruppe

B 1 – B 2

120 / 360 /1480

Besoldungsgruppe

B 3 – B 6 und W

200 / 600 / 2400

Besoldungsgruppe

B 7 – B 9

250 / 750 / 3000

Besoldungsgruppe

B 10 – B 11

310 / 930 / 5860

Besoldungsgruppe

R 3 – R 10

310 / 930 / 5860

Selbstständige und Künstler erklären ihre Einkommen selbst

 

Richtwert 1 % der durch-schnittlichen Nettobezüge

 

Bei Eintritt im Laufe eines Jahres wird der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnet. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet. Mitgliedsbeiträge sind an den Bundesverband zu zahlen. Die Bezahlung erfolgt jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich, jeweils im Voraus. Für den ermäßigten Beitrag für Mitglieder mit der Härtefallregelung ist Abbuchung nur bei jährlicher Zahlung möglich. Der Bundesschatzmeister kann im Einzelfall abweichende Regelungen treffen.

Als Zahlungsziel für die der Satzung und dieser Finanzordnung entsprechenden fristgerecht geleisteten Zahlungen des Mitgliedsbeitrages, werden die folgenden Zahldaten (eingehende Gutschrift auf dem jeweils benannten Mitgliederkonto der DMD), bestimmt:

Jährliche Zahlungsweise

für das neue Mitgliedsjahr:   

20.12. des Vorjahres

Ouartalsweise Zahlungsweise für

1. Quartal des neuen Jahres:

20.12. des Vorjahres

2. Quartal des aktuellen Jahres:

20.03. des aktuellen Jahres

3. Quartal des aktuellen Jahres:        

20.06. des aktuellen Jahres

4. Quartal des aktuellen Jahres:        

20.09. des aktuellen Jahres

Monatliche Zahlungsweise für

Januar des neuen Jahres:

20.12. des Vorjahres

Februar des aktuellen Jahres:

20.01. des aktuellen Jahres

März des aktuellen Jahres:

20.02. des aktuellen Jahres

April des aktuellen Jahres:

20.03. des aktuellen Jahres

Mai des aktuellen Jahres:

20.04. des aktuellen Jahres

Juni des aktuellen Jahres:

20. 05. des aktuellen Jahres

Juli des aktuellen Jahres:

20.06. des aktuellen Jahres

August des aktuellen Jahres:

20.07. des aktuellen Jahres

September des aktuellen Jahres:

20.08. des aktuellen Jahres

Oktober des aktuellen Jahres:

20.09. des aktuellen Jahres

November des aktuellen Jahres:

20.10. des aktuellen Jahres

Dezember des aktuellen Jahres:

20.11. des aktuellen Jahres