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Zur Aufrechterhaltung der Organisationsstrukturen und einer wirksamen politischen Arbeit, sind wir, wie jeder Verein, jede Partei, auf regelmäßige Mitgliedsbeiträge angewiesen.
Jedes Mitglied der DMD ist mithin zur regelmäßigen Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Mitgliedsbeiträge sind an den Bundesverband zu zahlen. Die Bezahlung erfolgt monatlich, vierteljährlich, jährlich jeweils im Voraus. Wir geben hier vor der Entscheidung für eine Mitgliedschaft in unserer Organisation, gemäß unserem Verständnis für eine transparente, ehrliche Politik und Zusammenarbeit, noch einmal eine Übersicht zu den Mitgliedsbeiträgen.
Die Angaben im monatlichen Beitragsfeld stehen für die monatlichen/quarteilsweisen/jährlichen Mitgliedsbeiträge.
Einkommen (Netto) | Monatliches Brutto: | Beitrag in Euro monatlich/Quartal/ Jährlich |
Arbeitssuchende und Arbeitslose | 4 / 12 / 48 | |
Härtefälle auf Antrag | 2,50 / 7,50 / 30 | |
Ausbildungs-Vergütung, Stipendium, | bis 600,00 € | 4 / 12 / 48 |
Nettomonatseinkommen | bis 1.000,00 € | 5 / 15 /60 |
Nettomonatseinkommen | bis 2.000,00 € | 7,50 / 22,50 / 90,00 |
Nettomonatseinkommen | bis 3.000,00 € | 20 / 60 / 180 |
Nettomonatseinkommen | bis 4.000,00 € | 40 / 120 / 480 |
Nettomonatseinkommen | bis 5.000,00 € | 50 / 150 / 600 |
Nettomonatseinkommen | ab 6.000,00 € | 80 / 240 / 960 |
Landtagsabgeordnete | 100 / 300 / 1200 | |
Abgeordnete des Bundestages | 250 / 750 / 3000 | |
Europaabgeordnete der DMD | 250 / 750 / 3000 | |
Besoldungsgruppe | A 15 – A 17 | 60 / 180 / 720 |
Besoldungsgruppe | R 1 – R 2 | 60 / 180 / 720 |
Besoldungsgruppe | B 1 – B 2 | 120 / 360 /1480 |
Besoldungsgruppe | B 3 – B 6 und W | 200 / 600 / 2400 |
Besoldungsgruppe | B 7 – B 9 | 250 / 750 / 3000 |
Besoldungsgruppe | B 10 – B 11 | 310 / 930 / 5860 |
Besoldungsgruppe | R 3 – R 10 | 310 / 930 / 5860 |
Selbstständige und Künstler erklären ihre Einkommen selbst | Richtwert 1 % der durch-schnittlichen Nettobezüge |
Bei Eintritt im Laufe eines Jahres wird der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnet. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet. Mitgliedsbeiträge sind an den Bundesverband zu zahlen. Die Bezahlung erfolgt jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich, jeweils im Voraus. Für den ermäßigten Beitrag für Mitglieder mit der Härtefallregelung ist Abbuchung nur bei jährlicher Zahlung möglich. Der Bundesschatzmeister kann im Einzelfall abweichende Regelungen treffen.
Als Zahlungsziel für die der Satzung und dieser Finanzordnung entsprechenden fristgerecht geleisteten Zahlungen des Mitgliedsbeitrages, werden die folgenden Zahldaten (eingehende Gutschrift auf dem jeweils benannten Mitgliederkonto der DMD), bestimmt:
Jährliche Zahlungsweise für das neue Mitgliedsjahr: | 20.12. des Vorjahres |
Ouartalsweise Zahlungsweise für 1. Quartal des neuen Jahres: | 20.12. des Vorjahres |
2. Quartal des aktuellen Jahres: | 20.03. des aktuellen Jahres |
3. Quartal des aktuellen Jahres: | 20.06. des aktuellen Jahres |
4. Quartal des aktuellen Jahres: | 20.09. des aktuellen Jahres |
Monatliche Zahlungsweise für Januar des neuen Jahres: | 20.12. des Vorjahres |
Februar des aktuellen Jahres: | 20.01. des aktuellen Jahres |
März des aktuellen Jahres: | 20.02. des aktuellen Jahres |
April des aktuellen Jahres: | 20.03. des aktuellen Jahres |
Mai des aktuellen Jahres: | 20.04. des aktuellen Jahres |
Juni des aktuellen Jahres: | 20. 05. des aktuellen Jahres |
Juli des aktuellen Jahres: | 20.06. des aktuellen Jahres |
August des aktuellen Jahres: | 20.07. des aktuellen Jahres |
September des aktuellen Jahres: | 20.08. des aktuellen Jahres |
Oktober des aktuellen Jahres: | 20.09. des aktuellen Jahres |
November des aktuellen Jahres: | 20.10. des aktuellen Jahres |
Dezember des aktuellen Jahres: | 20.11. des aktuellen Jahres |